Theoretische und praktische Ausbildung zum Radladerfahrer nach den aktuellen Vorschriften und Regelwerken der Unfallversicherungsträger. Abschlussprüfung in Theorie und Praxis Grundlagen: Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsschutzgesetz, DGUV Grundsatz 301-005 und Regeln der Technik. Als Nachweis erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat sowie einen Fahrausweis für Radlader in Scheckkartenformat.