Theoretische und praktische Ausbildung zum Kranbediener (Kranschein) nach den aktuellen Vorschriften und Regelwerken der Unfallversicherungsträger.

Abschlussprüfung in Theorie und Praxis
Grundlagen:
Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsschutzgesetz, DGUV Vorschrift 52, DGUV Grundsatz 309-003 und Regeln der Technik.
Als Nachweis erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat sowie einen Fahrausweis für Krane in Scheckkartenformat.