Die Gefahr, in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden, ist hoch. Das GTÜ-Sachverständigenbüro Ritter informiert, wie Sie sich richtig am Unfallort verhalten.Pro Minute ereignen sich auf deutschen Straßen rund zehn Unfälle. Zirka 1,8 Millionen Sachschadenunfälle nimmt die Polizei pro Jahr auf. Dass Sie einmal in einen Unfall verwickelt werden, ist also durchaus möglich.

Auf den Ernstfall vorbereiten. Ob Sie nun Schuld an einem Unfall haben oder nicht – in jedem Fall sorgt die erste Aufregung oder sogar ein Schock dafür, dass man unbesonnen reagieren könnte. Doch gerade die ersten Minuten nach dem Zusammenstoß können entscheidend sein. Umso wichtiger ist es, stets auf die richtige Vorgehensweise vorbereitet zu sein. Spielen Sie vorsorglich die wichtigsten Aktionen an Hand unserer Checkliste durch.

 

Checkliste

Nach einem Unfall sollten Sie in folgender Reihenfolge vorgehen:

1. Unfallstelle absichern: Warnblinkanlage einschalten und das Warndreieck aufstellen. Abstandsempfehlungen: Landstraße 100 m, Autobahn 200 m vom Unfallort entfernt.

2. Alle Unfallbeteiligten aus dem Gefahrenbereich retten.

3. Bei schweren Unfällen und wenn es Verletzte gibt, die Rettungsleitstelle (Ruf 112) informieren

4. Erste Hilfe leisten

5. Machen Sie Fotos von der Unfallstelle

6. Bei Bagatellschäden sollten Sie zuerst die Fahrzeugstellungen mit Kreide markieren und dann möglichst schnell die Fahrbahn räumen.

7. Notieren Sie Fahrzeugkennzeichen, Name, Anschrift und Telefonnummern von Zeugen.

9. Machen Sie keine Aussagen unter Druck oder unterschreiben Sie keinesfalls ein Schuldanerkenntnis. Die Versicherung könnte sonst später Zahlungen verweigern.

9. Wenn der Unfallgegner seine Versicherung nicht mitteilt, können wir diese für Sie gerne ausfindig machen.

Richtiges Verhalten rettet Leben Häufig stehen Unfallteilnehmer unter Schock

und sind nicht in der Lage zu helfen. Reden Sie mit den Beteiligten und verteilen Sie Aufgaben. Denken Sie daran, regelmäßig Ihre Erste-Hilfe-Kenntnisse aufzufrischen. Denn die Ersthilfe am Unfallort kann Leben retten!

Grundsätzliche Tipps

1. Erste-Hilfe-Kurs alle zwei Jahre auffrischen

2. Verbandkasten auf Ablaufdatum undVollständigkeit prüfen

3. Unfallset: Kamera, europäischer Unfallbericht, Kreide etc.

4. Warnweste, gelbes Warnblinklicht Unfall-Ratgeber

Als Geschädigter haben Sie einen Anspruchauf Schadensersatz, d.h. auf Wiederherstellung des Zustands vor dem Schaden. Sie können einen Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Erstellung eines Schadengutachtensbeauftragen. Das Sachverständigenbüro Ritter hält einen Unfall-Ratgeber für Sie bereit, in den Sie die wichtigsten Daten nach einem Unfall eintragen können.

Diesen können Sie kostenlos bei uns in Prebitz abholen.