Sie sind mit Ihrem Fahrzeug in einen Unfall geraten?
Wenn Sie nicht schuld sind, müssen Sie den Schaden möglichst912-180914 006
schnell von neutraler Seite feststellen lassen, um Ihre Ansprüche
gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend machen zu
können.

Denn als Unfallgeschädigter dürfen Sie den Gutachter Ihres Vertrauens selbst wählen.

Durch unsere Gutachten wird gewährleistet, dass die HöheIMG_8649
des Schadens, der Wiederbeschaffungswert, eventuelle Wertminderung
sowie der Nutzungsausfall neutral ermittelt werden.

Die Kosten für das Gutachten sind im Rahmen der Schadenregulierung
von der Versicherung des Unfallgegners zu erstatten.