Sie sind mit Ihrem Fahrzeug in einen Unfall geraten?
Wenn Sie nicht schuld sind, müssen Sie den Schaden möglichst schnell von neutraler Seite feststellen lassen, um Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend machen zu können. Denn als Unfallgeschädigter dürfen Sie den Gutachter Ihres Vertrauens selbst wählen.
Durch unsere Gutachten wird gewährleistet, dass die Höhe des Schadens, der Wiederbeschaffungswert, eventuelle Wertminderung sowie der Nutzungsausfall neutral ermittelt werden.
Die Kosten für das Gutachten sind im Rahmen der Schadenregulierung von der Versicherung des Unfallgegners zu erstatten.