Durchführung der jährlich vorgeschriebenen Unterweisung von Flurförderzeugführern.

Grundlagen:
Arbeitsschutzgesetz §§ 12 und 15, BetrSichV §§ 3 und 9
sowie BGV A1 §§ 4 und 15.

Als Nachweis wird ein Teilnahmezertifikat ausgestellt.